FAQ

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  • Arbeitsphasen

    Der Chor trifft sich zwei- bis dreimal im Jahr zu mehrtägigen Probephasen (sog. „Arbeitsphasen“) mit anschließenden Konzerten in verschiedenen Konzertstätten in Hessen.

  • An- und Abreise

    Die An- und Abreise zu einer Arbeitsphase, Probentag, Konzert usw. muss in der Regel eigenständig organisiert werden. Es bietet sich an, mit anderen Chormitgliedern Fahrgemeinschaften zu bilden.

  • Dauer der Mitgliedschaft

    Im Alter von 16 bis 27 Jahren kann man Mitglied des Landesjugendchores sein. Hat man das Alter überschritten, so scheidet man automatisch aus dem Chor aus. Der Landesjugendchor ist zudem auf eine regelmäßige Teilnahme seiner Mitglieder an den unterschiedlichen Projekten angewiesen. Daher gilt: Wer sich ein Jahr lang zu stattfindenden Projekten weder an- noch abmeldet, scheidet automatisch aus dem Chor aus. Das gleiche gilt für Mitglieder, die zwei Jahre lang an keiner Arbeitsphase teilnehmen (egal, ob diese eine Rückmeldung geben oder nicht).

  • Einladung und Anmeldung zu einer Arbeitsphase

    Einige Wochen vor einer geplanten Arbeitsphase erhalten die Chormitglieder eine Mail mit den Informationen zur nächsten Probenphase und einem Link zu einem Online-Anmeldeformular. In diesem wird eingetragen, ob man an der Arbeitsphase teilnehmen kann und wenn ja, welche Einschränkungen es zeitlich oder beim Essen gibt. Es wird eine Frist festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt man sich zurückgemeldet haben muss. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auch von Chormitgliedern, die an der entsprechenden Arbeitsphase nicht teilnehmen können, eine Rückmeldung erwartet. Da es sich beim Landesjugendchor um ein Förderprogramm der Exzellenzförderung handelt, ist die Teilnahme an den
    Arbeitsphasen verbindlich.

    Wir wissen sehr zu schätzen, dass ihr euch die Zeit für diese intensiven Phasen nehmt und euch mit großem Engagement einbringt. Gleichzeitig sind wir für die Planung und Umsetzung auf eure verbindliche Teilnahme angewiesen. Eine Abwesenheit kann daher nur in gut begründeten Ausnahmefällen akzeptiert werden; ohne nachvollziehbare Begründung ist dies leider nicht möglich.

  • Junge Musik Hessen gGmbH

    Die Junge Musik Hessen gGmbH ist das gemeinsame Dach der vier hessischen Landesjugendensembles: Landesjugendblasorchester (LJBO), Landesjugendchor (LJC), Landesjugendjazzorchester (LJJO) und Landesjugendsinfonieorchester (LJSO). Die landeseigene Gesellschaft ist aufgrund ihrer herausragenden Position in der musikalisch-künstlerischen Spitzenförderung von großer kulturpolitischer Bedeutung für das Land Hessen. Sie bietet musikalischen Nachwuchstalenten die Möglichkeit, in einem hochqualitativen Klangkörper zu musizieren.

  • Konzertkleidung

    Die Grundfarbe der Konzertkleidung ist schwarz. Es gibt einheitliche Accessoires, welche vom Chor ausgeliehen werden. Die Chormitglieder dürfen Anzüge, Hemden, Kleider, Röcke oder elegante Hosen tragen. Die Hosen sollen allerdings nicht aus leder- oder jeansartigem Stoff bestehen und nicht eng anliegen. Kleider, Röcke und Hosen sollen knöchellang sein. Die Schultern sollen bedeckt sein, d.h. Ärmel mindestens auf T-Shirt-Länge.

    Accessoires
    Die Stimmgruppen Sopran und Alt erhalten weiße Blumen oder Tücher als Accessoires. Die Stimmgruppen Tenor und Bass erhalten rote Krawatten, Fliegen oder Einstecktücher als Accessoires.

  • Leitbild

    Das Leitbild des Landesjugendchores Hessen ist, soziale und musikalische Kompetenzen junger Menschen zu fördern. Die Sängerinnen und Sänger sollen in ihrer musikalischen Begabung und stimmlichen Entwicklung gefördert werden und somit zur Stärkung der Chorszene beitragen. Der pädagogische Auftrag des Chores ist, das Gemeinschaftsgefühl zu etablieren und das Singen als Sozialkompetenz vorzuleben und zu vermitteln.

  • Mappen

    Bei Konzerten gibt es einheitliche Mappen (Black Folder Notenmappe). Diese können entweder eigenständig und auf eigene Kosten angeschafft, oder vor einem Konzert ausgeliehen werden.

  • Noten

    Die Noten werden in der Regel mindestens zwei Wochen vor Beginn einer Arbeitsphase per Post verschickt. Sie sind Eigentum des Landesjugendchores Hessen und müssen daher am Ende einer Arbeitsphase bzw. zum Wechsel eines Programmes von jedem Chormitglied wieder abgegeben werden. Wer dies nicht tut oder es vergisst, ist verpflichtet die Noten innerhalb einer Woche an die Junge Musik Hessen gGmbH zu schicken (z. H. Jule Hardtmann). Geschieht dies nicht, so werden die Noten in Rechnung gestellt.

  • Personen

    Künstlerische Leitung
    Die künstlerische Leitung trägt die musikalische Verantwortung. Sie plant die Arbeitsphasen programmatisch, dirigiert regelmäßig Arbeitsphasen oder wählt Gastdirigent*innen aus. Sie ist Ansprechperson für alle künstlerischen Fragen. Im LJBO gibt es eine feste künstlerische Leitung.

    Chormanagement
    Die Chormanagerin ist Teil der Geschäftsstelle der Junge Musik Hessen gGmbH, Trägerin des LJC Hessen. Sie trägt die organisatorische Verantwortung. Gemeinsam mit der künstlerischen Leitung konzipiert und plant sie die Projekte und ist auch vor Ort. Sie ist Ansprechperson für alle Belange.

    Orchestersprecherinnen und -sprecher
    Der Chor wählt alle zwei Jahre vier Sprecherinnen oder Sprecher aus den eigenen Reihen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der Leitung. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Chors gegenüber der künstlerischen und organisatorischen Leitung zu vertreten. Sie sind u.a. Ansprechpersonen für Mitglieder, Teil der Jury bei den Vorspielen, Mitglied im Projektbeirat des LJC Hessen und kümmern sich um die Bestellung und den Verkauf von Orchester-Merch.

    Betreuerinnen und Betreuer
    Engagierte Mitglieder des Orchesters werden als Betreuer*innen ausgewählt. Sie unterstützen die Projektleitung bei Betreuungsaufgaben während der Arbeitsphase und sind insbesondere für die Aufsicht der minderjährigen Teilnehmer*innen zuständig.

    Projektbeirat
    Aufgabe des Projektbeirats ist die sachverständige und künstlerische Beratung des Gesellschafters, des Aufsichtsrats, der Geschäftsführung der Junge Musik Hessen gGmbH sowie der Projektleitung. Er soll die Vernetzung und die konzeptuelle Qualitätssicherung des Ensembles fördern. Mitglieder des Projektbeirats sind die künstlerische Leitung, die Geschäftsführung der Junge Musik Hessen gGmbH, die Chormanagerin, die Chorsprecherinnen und -sprecher sowie weitere Multiplikatorinnen oder Multiplikatoren, z.B. aus Musikhochschulen oder Verbänden.

  • Repertoire

    Das bei den Arbeitsphasen erarbeitete geistliche und weltliche Programm, reicht von Werken der Renaissance über romantische und zeitgenössische Kompositionen bis hin zu anspruchsvollen Pop-Arrangements.

  • Stimmbildung

    Während der Arbeitsphasen wird der Landesjugendchor von einer Gruppe erfahrener Stimmbilderinnen und Stimmbildnern begleitet. Jedes Chormitglied erhält Einzelstimmbildung, um sich stimmlich und musikalisch weiterzuentwickeln.

  • Teilnahmegebühr / Kosten

    Der Landesjugendchor Hessen ist eine subventionierte Maßnahme des Landes. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass jede Sängerin/jeder Sänger einen Eigenanteil leistet. Dazu erhalten die Mitglieder nach Abschluss einer Arbeitsphase eine Zahlungsaufforderung von der Geschäftsstelle der Jungen Musik Hessen gGmbH. Die Höhe des Eigenanteils orientiert sich an den Gesamtkosten einer Arbeitsphase und entspricht in der Regel etwa 25 Euro pro Arbeitsphasentag. Fehlen Mitglieder einzelne Tage der Arbeitsphase, so wird dieser Betrag trotzdem komplett berechnet.

  • Vorbereitung auf die Arbeitsphase

    Jede Sängerin bzw. jeder Sänger ist verpflichtet, sich selbstständig auf die Arbeitsphasen vorzubereiten. Die Mitglieder werden gebeten, die Vorbereitung ernst zu nehmen, da dies sicherstellt, dass alle Beteiligten Freude an der Probenarbeit haben und diese maximal effektiv gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass bis auf wenige Stellen ausschließlich musikalisch gearbeitet wird.

  • Vorsingen

    Landesweit gibt es zweimal im Jahr ein Vorsingen für interessierte Sängerinnen und Sänger im Alter von 16 bis 27 Jahren.